Ein Projekt
der Solarstrom FS GmbH & Co. KG
Forchheimer Straße 29
91320 Ebermannstadt

Ein Unternehmen der Stadtwerke Ebermannstadt GmbH und der Stadt Ebermannstadt


Seit Herbst 2022 entsteht im Ortsteil Poxstall bei Ebermannstadt der Solarpark Poxstall. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage erstreckt sich über eine Fläche von etwa 27 Fußballfeldern und ist somit aktuell einer der größten Solarparks Bayern.
Beteiligungskonditionen
- Emittentin: Solarstrom FS GmbH & Co. KG
- Investitionsart: qualifiziertes Nachrangdarlehen
- Zinszahlung: jährlich
- Zinssatz: 4 % für Stromkunden der Stadtwerke Ebermannstadt;
3 % für übrige Anleger - Investitionshöhe: 1.000 € - 25.000 €
- Finanzierungsvolumen: 1,5 Mio. €
- Laufzeit: 10 Jahre
- Ratierliche Rückzahlung: 25 % nach dem 3. Jahr, 25 % nach dem 5. Jahr und 50 % nach dem 10. Jahr
Technische Details
- Gesamtfläche: 19,5 ha
- Inbetriebnahme: Mitte 2023
- Stromerzeugung: 21.500.000 kWh/Jahr
- Gesamtleistung: 20.000 kWp
- Module: 31.000 Stück
Weitere Informationen zur Bürgerbeteiligung finden Sie hier:
PDF Flyer Bürgerbeteiligung Solarpark PoxstallVermögensanlageninformationsblatt 3% ("VIB")
Vermögensanlageninformationsblatt für Stromkunden 4% ("VIB")
Gerne nehmen wir Ihre persönliche Interessensbekundung für eine spätere finanzielle Beteiligung entgegen.
Bitte beachten Sie, dass die Beteiligung nur für BürgerInnen der Region zur Verfügung steht.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2. Vermögensanlagegesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Bürgerbeteiligung Solarpark Poxstall wird der Emittentin Solarstrom FS GmbH & Co. KG gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im Juni 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Webseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt wird mit dem Beginn des öffentlichen Angebots zur Verfügung gestellt